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22. Dezember 2013

Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem

Die Handelskammer beider Basel sieht in der Vorlage den richtigen Weg, um vom bestehenden Fördersystem wegzukommen. Allerdings kann dieser nur unter Vorbehalt gewisser Bedingungen unterstützt werden, wie beispielsweise die endgültige Aufhebung der KEV und die Weiterführung der freiwilligen Zielvereinbarungen.

 

Männchen... Zur Vernehmlassungsvorlage

Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems: Konsultation.

 

Forderungen der Handelskammer

Zu unserer Erleichterung hat der Bund nicht verkannt, dass das bestehende Fördersystem fundamentale Nachteile mit sich bringt. Dazu gehören Mitnahmeeffekte, staatliche Intervention in die freie Marktwirtschaft und andere. Die Handelskammer fordert die endgültige Aufhebung des bestehenden Fördersystems. Zudem gilt es, die parallele Existenz von Förder- und Lenkungssystem zu verhindern.

 

Die Vorlage zeigt Ansätze eines möglichen Lenkungssystems auf, das aus der aktuellen Sicht plausibel erscheint. Die von der Energiestrategie 2050 propagierten Ziele könnten anhand eines solchen Systems, ist dieses richtig aufgegleist und ausgestaltet, erreicht werden. Die Wirtschaft kann sich ein Lenkungssystem vorstellen, hat aber klare Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um dieses zu unterstützen.

Die Handelskammer unterstützt ein Lenkungssystem nur unter folgenden Bedingungen: Aufhebung des Fördersystems, internationale Abstimmung, keine ökologische Steuerreform, keine Zweckentfremdung der Mittel und der Beibehalt der freiwilligen Zielvereinbarungen.

 

Konsultationsfragen
1. Sollen zur Erreichung der Energie- und Klimaziele Energieabgaben verwendet werden?

Der Zweck von Energieabgaben soll einzig der Internalisierung externer Umwelteffekte des Energieverbrauchs dienen. Sind diese externen Effekte von globaler Natur, hat die Internalisierung in Abstimmung mit der internationalen Gemeinschaft zu erfolgen, andernfalls die Gefahr einer blossen Verlagerung gegeben ist.

 

2. Mit welchen Hauptmassnahmen sollen aus Ihrer Sicht die Ziele der Energiestrategie 2050 erreicht werden?
a. Lenkungssystem
b. Fördersystem

Ein sinnvoll ausgestaltetes Lenkungssystem wird von der Wirtschaft unterstützt, wenn bestimmte klare Anforderungen erfüllt sind.
Die Nachteile eines Fördersystems sind zu gravierend, wie heute bestehende Beispiele klar zeigen und wie dies auch vom Bund im vorliegenden Bericht erkannt wurde. Die Handelskammer unterstützt die endgültige Aufhebung des bestehenden Fördersystems.

 

3. Wie soll Ihrer Meinung nach die Besteuerung von Brennstoffen ausgestaltet werden?
a. Bemessung nach CO2-Gehalt?
b. Bemessung nach CO2-Gehalt und Energiegehalt?

a. Bemessung nach dem CO2-Gehalt. Sollte der Energiegehalt in die Berechnung mit einbezogen werden, wirkt sich das zu Ungunsten des erklärten Ziels der Abgabe, nämlich die Reduktion der CO2-Emission, aus.

 

4. Wie soll Ihrer Meinung nach die Besteuerung von Treibstoffen ausgestaltet werden?
a. Bemessung nach CO2-Gehalt?
b. Bemessung nach CO2-Gehalt und Energiegehalt?
c. Besteuerung in gleicher Höhe wie bei Brennstoffen?
d. Tiefere Besteuerung als bei Brennstoffen?

d. Tiefere Besteuerung als bei Brennstoffen. Die Treibstoffpreise enthalten heute schon beträchtliche Abgabenanteile. Eine Gleichbehandlung der Brenn- und Treibstoffe hinsichtlich der CO2-Emissionen erscheint aus umweltpolitischer sinnvoll. Allerdings wird durch eine derartige Abgabe der Zielkonflikt zwischen Lenkungswirkung und Infrastrukturfinanzierung weiter verschärft.

 

5. Die Besteuerung von Elektrizität ist derzeit nur mittels einer uniformen Energieabgabe auf den Stromverbrauch, unabhängig von der Produktionsart, realisierbar. Wie sollen Ihrer Meinung nach die Ziele zur Erhöhung des Anteils von Strom aus erneuerbaren Energien unter diesen Bedingungen erreicht werden?
a. Vorwiegend durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)?
b. Rückgabe der Erträge der Stromabgabe an die Konsumenten von Strom aus erneuerbaren Energien?
c. Weitere, welche?

c. Weitere. Da hier ein Vorschlag für den Übergang von einem Förder- zu einem Lenkungssystem vorliegt, ist es unverständlich, wieso die KEV als mögliches Finanzierungsinstrument vorgeschlagen wird. Auch die Rückgabe der Erträge suggeriert die Fortführung eines Fördersystems. Erneuerbare Energien sind trotz ihres Potenzials lediglich mittels einer Anschubfinanzierung zu unterstützen. Danach müssen sie sich eigenständig über markttechnische Kriterien behaupten können. Eine Quotenregelung stellt ebenfalls einen diskutierwürdigen Ansatzpunkt dar.

 

6. Sollen für energie- und treibhausgasintensive Unternehmen, die dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, Rückerstattungen der Abgaben gewährt werden?
a. Ja
b. Nein

a. Ja. Das Mittel der Wahl sind hierbei die freiwilligen Zielvereinbarungen, wie sie über die Energieagentur der Wirtschaft heute schon höchst erfolgreich bestehen.

 

7. Wie weitgefasst sollte aus Ihrer Sicht der von den Abgaben befreite Kreis von Unternehmen sein?
a. Restriktiver als heute vorgesehen (Referenz pa. Iv. 12.400/CO2-Gesetz)?
b. Wie heute vorgesehen?
c. Grosszügiger als heute vorgesehen?

c. Grosszügiger als heute vorgesehen. Die Befreiung von Abgaben geschieht weder willkürlich noch unter laschen Voraussetzungen. Zudem belegen die Zahlen deutlich den Erfolg und die Effizienz des Befreiungssystems. Deshalb monieren wir an dieser Stelle auch den Begriff „grosszügiger“– es ist eher der Begriff „weiter“ zu benutzen. Unabhängig der semantischen Fassung, plädieren wir für einen Schwellenwert, ab welchem einem Unternehmen die Möglichkeit der Abgabenbefreiung eingeräumt wird.

 

8. Welche Gegenleistung sollte Ihrer Meinung nach ein rückerstattungsberechtigtes Unternehmen erbringen?
a. Zielvereinbarung mit Pflicht in Energieeffizienzmassnahmen zu investieren?
b. Zielvereinbarung ohne Pflicht in Energieeffizienzmassnahmen zu investieren?

a. Zielvereinbarung ohne Pflicht in Energieeffizienzmassnahmen zu investieren. Die heute mit der EnAW bestehenden Zielvereinbarungen übererfüllen in der Regel die gesetzten Ziele auch ohne Reinvestitionen. Eine Pflicht müsste sich klar den Investitionszyklen und wirtschaftlichen Gegebenheiten jedes einzelnen Betriebes unterordnen. Dies macht eine allgemeingültige Festlegung auf Gesetzeseben impraktikabel und es ist davon abzusehen.

 

9. Wie sollen die Erträge der Energieabgabe verwendet werden?
a. Bei der heutigen CO2-Abgabe werden die nicht zweckgebundenen Einnahmen pro Kopf an die Haushalte über die Krankenkassen und proportional zur Lohnsumme an die Unternehmen rückverteilt. Halten Sie diese Rückverteilung auch bei höheren Einnahmen einer zukünftigen Energieabgabe für zweckmässig?
b. Sollen anstelle der Rückverteilung über die Krankenkassen Steuergutschriften/-schecks verwendet werden?
c. Sollen die Einnahmen der Energieabgabe auch direkt durch Steuer- und Abgabensenkungen kompensiert werden? Wenn ja, welche Steuern und Abgaben sollen gesenkt werden? Wie hoch soll der Anteil an den Rückverteilungsbeträgen sein, der für Steuer- und Abgabesenkung verwendet wird?

a. Eine Energieabgabe wäre ebenfalls direkt und pauschal an Bevölkerung und Unternehmen zurückzuerstatten. Jegliche Teilzweckbindung ist dabei zu unterlassen.
b. Auch wenn die Idee der Steuergutschriften/-schecks nicht verfehlt ist, stellt sich die Frage des administrativen Aufwands für die Steuerverwaltung. Dieser könnte die Vorzüge einer solchen Lösung wieder zunichte machen.
c. Unter diesem Punkt wird eine „ökologische Steuerreform“ propagiert. Eine solche lehnen wir ab, da sich so Finanzierungs- und Lenkungsziel gegenseitig konkurrieren. Damit wird entweder die Lenkungswirkung geschwächt oder die Gewährleistung einer sicheren Bundesfinanzierung torpediert. Die durchaus möglichen Effizienzvorteile im Gesamtwirtschaftssystem dürften unserer Ansicht nach jedoch eher gering ausfallen.

 

10. Welche der zwei Varianten ziehen Sie für die Ausgestaltung eines Lenkungssystems vor? Aus welchen Gründen ziehen Sie diese Variante vor? Können Sie sich andere Varianten vorstellen?

Variante 1 ist vorzuziehen.
Trotz der tieferen Abgabesätze bleibt es für Unternehmen interessant, freiwillige Zielvereinbarungen einzugehen. Um die Energieeffizienz sinnvoll zu steigern, ist es allerdings erforderlich, möglichst allen Unternehmen die Möglichkeit zur Abgabenbefreiung einzuräumen.
Unabhängig davon, welche Variante gewählt wird, ist die endgültige Aufgabe des bestehenden Fördersystems unabdingbare Voraussetzung für die Unterstützung eines Lenkungssystems. Ein paralleles Bestehen beider Systeme steht ausser Frage.

 

11. Ziehen Sie zur Erreichung der Energie- und Klimaziele andere Instrumente vor, die nicht im vorliegenden Grundlagenbericht erwähnt sind?

Die internationale Abstimmung ist von grosser Relevanz für hiesige Unternehmen. Hier bestehen noch Lücken im CO2-Gesetz für die Zeit nach 2020, in den Klimazielen der Energiestrategie 2050 und in der internationalen Koordination zur Klimapolitik. Für den letzten Punkt sehen wir Lösungen primär im Bereich EU-ETS, Energieabkommen mit der EU sowie eines Kyoto-Nachfolgeprotokolls. Auch an dieser Stelle ist die Quotenregelung zu diskutieren.

 

12. Welche Übergangsvariante ziehen Sie vor?
a. Übergangsvariante A (langfristig vorgegebene Erhöhung der Energieabgabe/kurz- bis mittelfristige Zielerreichung durch Förderung)?
b. Übergangsvariante B (frühzeitige Zielerreichung durch Energieabgabe/rasche und vorhersehbare Reduktion der Förderung)?
c. Weitere, welche?

c. Weitere. Das Fördersystem ist nicht zu reduzieren, sondern zugunsten eines Lenkungssystems endgültig einzustellen. Diese Einstellung hat rasch zu erfolgen.
Das Lenkungssystem ist früh und transparent zu kommunizieren, ebenso wie Anpassungen darin. Eine (Teil-)Zweckentfremdung der Mittel ist zu verhindern.
Auswirkungen auf andere Abgaben

 

13. Für wie wichtig halten Sie die Sicherung der Haushaltsneutralität bei einer Senkung von Steuern und Abgaben:
a. Sehr wichtig?
b. Wichtig?
c. Weniger wichtig?

a. Sehr wichtig. Die Haushaltsneutralität muss jederzeit und umfassend eingehalten werden.

 
14. Welche Massnahmen ziehen Sie vor, um die Haushaltsneutralität zu gewährleisten bei Steuer- und Abgabesatzsenkungen?
a. Mit der Rückverteilung pro Kopf oder entsprechend der AHV-Lohnsumme flexibel allfällige Schwankungen ausgleichen?
b. Einmalige Anpassung der Steuer- und Abgabesätze aufgrund von Prognosen bei Einführung der Energiesteuer?
c. Regelmässige periodische Anpassung der Steuer-/Abgabesätze anhand der Einnahmen der Energieabgabe?

Da wir uns gegen eine ökologische Steuerreform aussprechen, befürworten wir auch keine der oben genannten Massnahmen.

 

Downloads

Stellungnahme Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem

Omar Ateya
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt

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Abstimmung

Wie soll die Finanzierung im Rahmen der Energiestrategie 2050 ausgestaltet werden?





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